Was genau hat die Bank of Russia vorgeschlagen?
Die Bank of Russia (russische Zentralbank) hat am 18. September einen Entwurf vorgelegt, der eine Kapitalobergrenze für das Krypto-Engagement von Banken einführt. Laut CryptoSlate liegt die Obergrenze bei 1 Prozent, wobei das sogenannte gedeckte Engagement gegenüber Krypto-Assets und ausländischen digitalen Instrumenten mit dem Eigenkapital der Institution verglichen wird, nicht mit ihren Gesamtaktiva.
Gleich zu Beginn eine transparente Anmerkung zur Glaubwürdigkeit: Der gesamte regulatorische Kern dieser Geschichte (1-Prozent-Obergrenze, Kennzahlen N31/N32, Ausklammerung eines Teils der Verwahrung) liegt uns bislang nur aus einer einzigen Zusammenfassung von CryptoSlate vor. Wir haben keinen direkten Zugang zum vollständigen Wortlaut des Entwurfs der Bank of Russia. Verstehen Sie die Details daher als Bericht über einen Entwurf, nicht als geprüfte finale Vorschrift.
Der Entwurf führt zwei neue Kennzahlen ein:
| Kennzahl | Wen sie betrifft | Berechnungsebene |
|---|---|---|
| N31 | Einzelnes Kreditinstitut | Individuell |
| N32 | Bankengruppe | Konsolidiert |
Beide Kennzahlen verwenden dieselbe vorgeschlagene Obergrenze. Das bedeutet, dass sowohl die Bank selbst als auch die weitere Gruppe, zu der sie gehört, demselben prozentualen Limit unterliegen. Laut CryptoSlate handelt es sich um eine zweistufige Struktur, die verhindern soll, dass Risiken zwischen einzelnen Einheiten und der Muttergruppe verschoben werden.
Warum könnte eine strenge Obergrenze paradoxerweise Kunden schützen?
Hier liegt der Kern der Geschichte. Die Obergrenze bezieht sich offenbar nicht auf sämtliches Krypto, das die Bank hält. Laut CryptoSlate bleiben einige Positionen in der Kundenverwahrung außerhalb der neuen Berechnung.
Der Unterschied ist grundlegend. Wenn eine Bank Krypto als eigene Investition hält, ist das ein Risiko ihres Eigenkapitals, und genau das soll die 1-Prozent-Obergrenze zähmen. Wenn die Bank aber Krypto lediglich für einen Kunden verwahrt (Custody), gehört das Asset dem Kunden, nicht der Bank. Die Ausklammerung einer solchen Verwahrung aus der Berechnung würde bedeuten, dass Kundenpositionen den Spielraum der Bank unter der Obergrenze nicht verringern und zugleich nicht demselben regulatorischen Druck ausgesetzt sind wie das eigene Handelsbuch der Bank.
Mit anderen Worten: Die Obergrenze ist streng gegenüber dem, was die Bank aus Eigenem riskiert, lässt aber wahrscheinlich jener Dienstleistung Luft, bei der die Bank nur fremdes Vermögen verwahrt. Das ist die Interpretation, auf die CryptoSlate hingewiesen hat. Wir betonen das Wort Interpretation: Es handelt sich um eine Lesart des Entwurfs, nicht um einen bestätigten Effekt der fertigen Regel.
Was bislang unklar ist
Der Vorschlag liegt weiterhin in Form eines Entwurfs vor. Das ist wichtig. CryptoSlate gibt an, dass die Regeln nicht endgültig sind, sodass sich die genauen Definitionen (etwa welche konkreten Custody-Positionen hineinfallen und welche heraus) noch ändern können. Die genaue Methodik des "gedeckten Engagements" und ihre Ausnahmen sind in der verfügbaren Zusammenfassung nicht vollständig ausformuliert, weshalb wir sie nicht als feststehende Fakten übernehmen.
Wir kennen weder das Datum des Inkrafttretens noch den finalen Wortlaut. Wir wissen nicht genau, welche Custody-Positionen in die Berechnung fallen und welche herausfallen. Sicher ist bislang nur, dass laut Quelle ein Teil der Verwahrung außerhalb bleibt. Alles Übrige ist offen.
Wie fügt sich das in das breitere Geschehen im Bankwesen ein?
Der russische Ansatz ist restriktiv, aber nicht isoliert. Banken weltweit befassen sich gerade damit, wie die Krypto-Verwahrung regulatorisch zu fassen ist.
- Bastion hat laut Cointelegraph eine bedingte Genehmigung der US-Behörde OCC für eine National-Trust-Bank-Lizenz erhalten. Die Einheit Bastion Platforms National Trust Company will aus einer einzigen bundesweit regulierten Entität Stablecoin-Verwahrung, Wallets, Zahlungsinfrastruktur und White-Label-Emission anbieten.
- Deutsche Bank plant laut Kryptomagazín, bis Ende 2026 die Verwahrung digitaler Assets für institutionelle und Firmenkunden in Europa zu starten, zunächst für Bitcoin, Ether und ausgewählte Stablecoins.
- JPMorgan weist laut CrypS.pl auf einen Unterschied in der Positionierung der Investoren am ETF-Markt hin: Bitcoin-ETFs haben laut der Bank bislang erst rund die Hälfte der früheren Kapitalabflüsse wettgemacht, während Gold-Fonds die Verluste vom Jahresbeginn bereits aufgeholt haben.
Der gemeinsame Nenner: Die Verwahrung (Custody) wird zu einer regulierten Bankdienstleistung. Der russische Vorschlag nähert sich dem von der entgegengesetzten Seite als Lizenzen vom Typ Bastion, behandelt aber dieselbe Frage, nämlich wie das Risiko der Bank vom Vermögen des Kunden zu trennen ist.
Worauf man bei dieser Art von Regeln achten sollte
Bei Kapitalobergrenzen dieser Art ist es entscheidend, drei Dinge zu beobachten: (1) ob am Kapital oder an den Gesamtaktiva gemessen wird (hier laut Quelle am Kapital), (2) wie das "gedeckte Engagement" definiert ist und was daraus herausfällt, und (3) ob die Obergrenze auf Ebene der einzelnen Bank und der gesamten Gruppe gilt (hier laut Quelle beides über N31 und N32). Sobald die Bank of Russia den finalen Wortlaut veröffentlicht, lassen sich diese Punkte gegen den Entwurf sowie gegen das prüfen, wie es die einzige verfügbare Quelle heute wiedergibt.
Charliedesk gibt keine Anlageempfehlungen. Dies ist eine Beschreibung dessen, was vorgeschlagen wurde und was bislang unklar ist.

